Klasse B / B197 / B78 / B96 / BE
B
Die Klasse B berechtigt zum Fahren eines Kfz bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit max. 8 Personen ausgeschlossen des Fahrers. Auch Anhänger, welche 750 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten oder das Leergewicht des Anhängers kleiner ist als das des Zugfahrzeuges, dürfen gezogen werden, wenn die 3.500 kg dabei nicht überschritten wird. Die Ausbildung findet auf einem Schaltwagen statt.
B197
Mit dem Erwerb der Klasse B197 hat der Fahrschüler dieselbe Fahrberechtigung wie mit der Klasse B.
Der Unterschied zur Klasse B liegt in der Ausbildung. Diese findet größtenteils auf einem Automatikfahrzeug statt. Während der Ausbildung fährt der Fahrschüler mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und macht im Anschluss mit einem Fahrlehrer eine Schaltkompetenzprüfung. Die Praxis Prüfung selber findet aber wiederum auf einem Fahrzeug mit Automatik Getriebe statt.
Allerdings hat die Klasse B197 einen kleinen Nachteil, da die Schlüsselzahleintragung nur für die Klasse B gilt, was zu folge hat, dass Schüler folgende Prüfungen auf einen Schaltwagen ablegen müssen, um keine Automatik Beschränkung auf die Folge Klassen zu bekommen.
B78
Die Klasse B78 berechtigt zum Fahren eines Kfz bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit max. 8 Personen ausgeschlossen des Fahrers. Auch Anhänger, welche 750 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten oder das Leergewicht des Anhängers kleiner ist als das des Zugfahrzeuges, dürfen gezogen werden, wenn die 3.500 kg dabei nicht überschritten werden. Die Ausbildung findet hierbei allerdings auf einem Fahrzeug mit Automatik Getriebe statt, dies hat zur Folge, dass der Führerscheinbesitzer nur Automatik Fahrzeuge führen darf.
B96
Die Schlüsselzahl 96 ist eine Prüfungsfreie Führerschein Ergänzung, welche dem Fahrzeugführer mehr Spielraum bei der Anhänger Wahl ermöglicht, da nun eine Kombination von max. 4.250 kg zulässige Gesamtmasse gefahren werden darf.
BE
Die Führerscheinklasse BE bietet dem Besitzer die Möglichkeit, mit seinem Auto einen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse zu ziehen.