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Klasse C1 / C1E / C / CE

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C1

Die Klasse C1 berechtigt zum Fahren eines Kraftfahrzeuges bis 7.5 Tonnen mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

(Ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D1E, D, DE)

C1E

Die Klasse C1E berechtigt dem Besitzer zum Führen einer Zugmaschine bis 7.5 Tonnen und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Allerdings ist zu beachten, dass die Kombination 12.000 kg nicht überschreitet.

(Ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D1E, D, DE)

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C

Die Klasse C berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen über 3500 kg mit einem Anhänger von maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. 

(Ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D1E, D, DE)

CE

Die Klasse CE berechtigt zum fahren von Kraftfahrzeugen über 3.500 kg mit einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

(Ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1, D1E, D, DE)

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