Klasse Mofa / AM / B196 / A1 / A2 / A
Mofa
Die Klasse M berechtigt zum fahren von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträder oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder einem Elektromotor.
AM
Der Erwerb der Klasse AM ermöglicht dem Besitzer das fahren von Moped, Mokick und Roller bis max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Beinhaltet den Führerschein der Klasse M.
B196
Die Schlüsselzahl B196 ist eine prüfungsfreie Erweiterung des Autoführerscheins um die Fahrerlaubnis von Krafträdern der Klasse A1. Allerdings ist zu beachten, dass diese Schlüsselzahl nur in Deutschland gültig ist und keine Aufstiegsprüfung auf das nächst größere Motorrad möglich ist!
A1
Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum fahren von Krafträdern bis 125 ccm Hubraum, 15 PS und einem maximalen Verhältnis von Leistung zum Gewicht von 0,1 KW/kg.
Die Führerscheinklasse schließt die Klasse M und AM mit ein.
A2
Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS), wenn das Verhältnis zwischen Masse und Leistung 0,2 kW/kg nicht überschreitet.
Die Führerscheinklasse schließt die Klassen M, AM und A1 mit ein.
A
Mit dem Erwerb der Kasse A darf man Krafträder ohne Einschränkungen fahren.
Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen M, AM, A1 und A2 mit ein.